Rechtsanwalt Kai Mayer von der Sozietät VOELKER & Partner mbB wird Sie beim 3. Sigmaringer Erbrechtsforum umfangreich zum Thema „Ehegattentestamente“ informieren.
Im Rahmen der Regelung ihrer Rechtsnachfolge haben Eheleute in einer Familie klassischer Prägung in der Regel zuvorderst ihre gegenseitige Absicherung im Blick. Wer länger lebt soll nicht etwa gezwungen sein, aus der Ehewohnung etc. auszuziehen, um erbrechtliche Ansprüche der Kinder befriedigen zu können. Wenn beide Elternteile einmal verstorben sind, sollen die Kinder erben, so die Vorstellung vieler Ehegatten. Doch wie lässt sich dieser Wunsch in rechtlich wie steuerlich optimaler Weise umsetzen?
Der Vortrag zeigt die Grundkonstruktion klassischer Ehegattentestamente auf und beleuchtet die mit ihnen verbundenen rechtlichen und steuerlichen Vor- und Nachteile sowie mögliche Alternativen.
Rechtsanwalt Kai Mayer wurde 1993 in Hechingen geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Universität Tübingen (Abschluss der Ersten juristischen Staatsprüfung als Zweitbester an der Universität Tübingen). Sein Referendariat erfolgte am Landgericht Tübingen, den Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung meisterte er als einer der vier besten Rechtsassessoren landesweit. Seit 2020 ist Kai Mayer Mitglied der Kanzlei.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. Bitte melden Sie sich per E-Mail an: veranstaltungen@voelker-gruppe.com oder telefonisch unter der 07433 / 260 260